Impressum & AGBs

Impressum

Verantwortlich:

Flammkuchen-Zentrale Solothurn
Inhaberin: Monique Kempt

Kontakt:

Bannstrasse 4
CH-4613 Rickenbach
info@flammkuchen-zentrale.com
+41 76 349 56 10

Registereintrag:

UID CHE-285.467.198

AGBs

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Flammkuchen Zentrale


1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen der Flammkuchen Zentrale, nachfolgend der Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen.


1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt (Dokumente, Emails, Chats).



2. Angebot und Vertragsschluss


2.1 Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.


2.2 Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.



3. Preise/Zahlungsbedingungen


3.1 Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Im Übrigen gelten die aktuellen Listenpreise des Verkäufers.


3.2 Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


3.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.


3.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.



4. Liefer- und Leistungszeit


4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.


4.2 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


4.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.


4.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


4.5 Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.


4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.


4.7 Unfall und Krankheit des Verkäufers und deren Angehörige ersten und zweiten Grades gelten als Grund für die Stornierung oder Nichtlieferung oder Nacherfüllung. Es entstehen keine Kosten für den Käufer und es können keine Kosten beim Verkäufer geltend gemacht werden. Ein Zeugnis ist nicht erforderlich, jedoch die schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Käufer hat zu erfolgen.



5. Gewährleistung/Haftung


5.1 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.


5.2 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.


5.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels, kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.


5.4 Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


5.5 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


5.6 Eine weiter gehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Abs. 4 Ziff. 3 bis 5 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.


6.2 Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.


6.3 Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.



7. Ofenverleih


7.1 TK – Spezialöfen werden dem Kunden für die Dauer des Festes oder Dauerhaft verliehen. Bei Fristablauf ist der Besteller oder Kunde verpflichtet, den Ofen auf eigene Kosten zurückzugeben.


7.2 Die Benutzung der Öfen hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen. Der Kunde hat das Recht, einen Ofen, anstelle ihn zurückzugeben, zu dem vorher vereinbarten oder Listenpreis zuzügl. Mehrwertsteuer zu erwerben. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe oder nicht fristgerechter Zahlung ist ein Nutzungsentgelt bzw. ein Verzugsschaden in Höhe von 25 CHF pro Kalendertag zu bezahlen.


7.3 Vom Verkäufer geliehene oder gemietete Öfen dürfen ausschließlich zum Backen von Produkten des Verkäufers verwendet werden. Bei Fremdgebrauch, also dem Backen fremder Produkte fällt eine Ofenmiete von 75 CHF pro Leihtag pro Ofen und eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 35 CHF pro Ofen an. Alle genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


7.4 Verloren gegangene oder nicht zurückgegebene Leihartikel werden, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, 8 Tage nach Ablauf des vereinbarten Rückgabedatums zum Listenpreis in Rechnung gestellt.



8. Stornierungsbedingungen


8.1 Stornierungen über 30 Tage sind kostenlos. Entstandener Aufwand kann ggf. berechnet werden.


8.2 Stornierungen über 7 Tage sind kostenlos. Entstandener Aufwand wird verrechnet.


8.3 Stornierungen bis 7 Tage vor dem Event sind kostenlos unter Angabe eines für den Verkäufer freien Ersatztermins innerhalb von 6 Monaten. Sonst Stornierungsgebühren 10%, jedoch mindestens 100CHF


8.4 Stornierungen bis 3 Tage vor dem Event Stornierungsgebühren 50%, jedoch mindestens 200CHF, unter Angabe eines für den Verkäufer freien Ersatztermins innerhalb von 6 Monaten.

Sonst Stornierungsgebühren 100%, jedoch mindestens 200CHF.



9. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht


9.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Schweiz geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Die vorgenannten allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. (Dies gilt für alle Anfragen, Angebote, Verträge, Aufträge, Rechnungen, Lieferungen)


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